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Wirtschaftsprüfung
Prüfung von Betrieb der öffentlichen Hand Hierunter fallen sowohl freiwillige oder per Sat- zung vorgeschriebene Prüfungen von Jahresab- schlüssen keinerer kommunaler Betriebe, als auch die nach HGB oder kommunaler Vorschriften vor- geschriebenen Pflichtprüfungen von Jahresab- schlüssen für mittlere und große kommunale Betriebe (BgA, Eigenbetrieb, Zweckverbände, Kapitalgesellschaften). Dazu zählen auch die Prüfungen von rechtlichen und technischen Bereichen (Vergabewesen) im Zusammenhang mit der Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung nach § 53 HGrG. Ansprechpartner ist Herr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht J. Wolfgang Kramer (jwk(at)rbg-grimm.de).
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