Wirtschaftsprüfung

Prüfung von Betrieb der öffentlichen Hand
Hierunter fallen sowohl freiwillige oder per Satzung vorgeschriebene Prüfungen von Jahresabschlüssen kleinerer kommunaler Betriebe und Gesellschaften, als auch die nach HGB oder kommunaler Vorschriften vorgeschriebenen Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen für BgA´s, Eigenbetriebe und Zweckverbände. Dazu zählen auch die Prüfungen von rechtlichen und technischen Bereichen (Vergabewesen) im Zusammenhang mit der Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung nach § 53 HGrG.
Ansprechpartner ist Herr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht J. Wolfgang Kramer.

 

 

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