Wirtschaftsprüfung  

Prüfung von gemeinnützigen Einrichtungen 
Im Allgemeinen ist die Prüfung der Rechnungslegung von gemeinnützigen Einrichtungen (Stiftungen, Vereine, gemeinnützige GmbH´s) nur aufgrund rechtlicher oder satzungsmäßiger Verpflichtung oder eines Auftrags der jeweiligen Aufsichtsbehörde notwendig. Wir prüfen in diesen Fällen die Buchführung, den Jahresabschluss, den Anhang, den ggf. zu erstellenden Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die Satzungs- und bestimmungsgemäße Mittelverwendung sowie die Einhaltung steuerlicher Bestimmungen - insbesondere im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht (nach AO).

Ansprechpartner ist Herr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht J. Wolfgang Kramer.

 

 

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